Unmittelbar nach Beauftragung wird der Schuldner unter Fristsetzung außergerichtlich zur Zahlung nebst der durch die Beauftragung des Anwaltes entstandenen Kosten aufgefordert. Oft führt ein entsprechendes Schreiben bereits zur Zahlung, da hierdurch dem Schuldner klar wird, dass es dem Gläubiger mit der Durchsetzung ernst ist.
Sollte der Schuldner zur Ratenzahlung bereit sein, wird mit diesem nach Abstimmung mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und deren Einhaltung überwacht.
Zahlt der Schuldner nicht, wird unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, welches im Idealfall mit dem Erlass eines Vollstreckungsbescheides endet. Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel und damit Grundlage für ein mögliches Zwangsvollstreckungsverfahren.
Sollte der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, wird die Durchführung des sogenannten streitigen Verfahrens erforderlich, dass je nach Höhe des Streitswertes beim Amtsgericht oder Landgericht durchgeführt wird. Gegenüber dem Gericht ist der Anspruch zu begründen. Im Idealfall endet das Verfahren mit einem Urteil, wonach der Schuldner zur Zahlung der offenen Forderung verurteilt wird. Das Urteil ist ein vollstreckbarer Titel und damit Grundlage für eine Zwangsvollstreckung.
Sollte bereits absehbar sein, dass der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, empfiehlt sich statt der Beantragung eines Mahnbescheides unmittelbar Klage zu erheben, um keinen unnötigen Zeitverlust bis zur Titulierung des Anspruchs zu haben.
Sollte der Schuldner auch nicht zahlen, nachdem ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil vorliegt, werden gegenüber dem Schuldner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veranlaßt.
Beispiele von Vollstreckungsmaßnahmen:
Sollten Sie Fragen zum Ablauf, den Kosten oder auch sonstige grundsätzliche Fragen zum anwaltlichen Inkasso haben, setzen Sie sich einfach unverbindlich per Telefon oder E-Mail mit uns in Verbindung. Kontakt
Wir sind bundesweit für Sie tätig.
Vertretung von A bis Z: Wir vertreten Sie vom außergerichtlichen Aufforderungsschreiben bis zur Zahlung.
Außergerichtliches Aufforderungsschreiben | Beantragung von Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid | Zahlungsklage vor Amts- und Landgericht | Zwangsvollstreckung | Zahlungsüberwachung |
Ihre Anwaltsinkasso an der Schnittstelle Rhein-Main-Gebiet / Rhein-Neckar in Bensheim an der Bergstraße und Darmstadt (OLG-Bezirk Frankfurt am Main)
Inkasso für wen? |
Inkasso für was? |
Inkasso wann? |
Mahnung |
Mahnverfahren |
Klage |
Abwehr Forderung |
Inkasso online |